RoHS & WEEE
Wir stellen Ihnen hier nähere Informationen über die zwei folgenden EG-Richtlinien, die am 13. Februar 2003
in Kraft getreten sind, vor. In Deutschland wurden beide Richtlinien durch das ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das am 23. März 2005 verkündet wurde, umgesetzt. Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.
- Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (2002/96/EG - WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment)
- Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG - RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment)
Ziel der WEEE-Richtlinie ist der Umweltschutz: Abfälle vermeiden, recyceln und/oder zu verwerten. Die RoHS-Richtlinie hat als Ziel die Angleichung nationaler Gesetze, den Gesundheitsschutz und die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Die wesentlichen Inhalte dieser Richtlinien sind:
- das die Übernahme der Produktverantwortung für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Geräte durch die Hersteller gewährleistet ist
- mindestens 4 Kilogramm Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner pro Jahr getrennt gesammelt werden (spätestens bis 31. Dezember 2006)
- das die kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Haushalte und Vertreiber gegeben ist
- das die Hersteller die Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling erfüllen (bis 31. Dezember 2006)
- das jeder Hersteller beim Inverkehrbringen eines Produktes eine Garantie stellt, aus der sich ergibt, dass die Finanzierung der Entsorgung aller Altgeräte gewährleistet ist
- das ein Verzeichnis der Hersteller erstellt wird und Daten zu Mengen und Kategorien von Geräten vom Inverkehrbringen bis zur Entsorgung erhoben werden
- das die Hersteller die Entsorgung von Altgeräten finanzieren
- das ein Verbot der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromhaltigen Flammschutzmitteln (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether) in elektrischen und elektronischen Geräten ab 1. Juli 2006 eingehalten wird. (Für bestimmte Anwendungen gibt es Ausnahmeregelungen)
Welche Produkte sind betroffen?
WEEE: Folgende Elektro- und Elektronik-Altgerätekategorien sind betroffen:
- Haushaltsgroß- und Kleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme stationärer Industriewerkzeuge)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
RoHS: Folgende Elektro-und Elektronikgerätekategorien sind betroffen:
- Alle der bereits oben angeführten Kategorien mit Ausnahme der letzten beiden Kategorien
- "Elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten" sind ebenfalls von der RoHS betroffen
- Ausgenommen sind Ersatzteile für die Reparatur oder für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden/werden
Wir haben von unseren Lieferanten alle notwendigen Informationen zur Einhaltung der WEEE- bzw. RoHS-Spezifikationen eingeholt und dies entsprechend gekennzeichnet. Im übrigen entspricht jede Neuware den gesetzlichen Bestimmungen.
Nicht RoHS-konforme Artikel sind ebenfalls gekennzeichnet und sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmung zu verwenden (Reparatur bzw. Instandsetzung, Werterhalt). Aus ihnen dürfen keine neuen wirtschaftlich-eigenständige Einheiten entstehen.
Wir vertreiben keine Neuware die nicht RoHS-konform ist oder von Nicht-WEEE registrierten Zulieferern stammt.



